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   BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17, 6 B 42.17, 6 PKH 30.16   

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https://dejure.org/2017,31144
BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17, 6 B 42.17, 6 PKH 30.16 (https://dejure.org/2017,31144)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2017 - 6 B 42.17, 6 B 42.17, 6 PKH 30.16 (https://dejure.org/2017,31144)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 6 B 42.17, 6 B 42.17, 6 PKH 30.16 (https://dejure.org/2017,31144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzungs- und Auszahlungsbegehren des Anteils an dem Landeszuschuss des Landes Sachsen-Anhalt zu den Ausgaben der Jüdischen Gemeinschaft; Anspruch einer anspruchsberechtigten Gemeinde im Rahmen der Verteilung von verlorenen Zuschüssen an Religionsgemeinschaften auf ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungs- und Auszahlungsbegehren des Anteils an dem Landeszuschuss des Landes Sachsen-Anhalt zu den Ausgaben der Jüdischen Gemeinschaft; Anspruch einer anspruchsberechtigten Gemeinde im Rahmen der Verteilung von verlorenen Zuschüssen an Religionsgemeinschaften auf ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzungs- und Auszahlungsbegehren des Anteils an dem Landeszuschuss des Landes Sachsen-Anhalt zu den Ausgaben der Jüdischen Gemeinschaft; Anspruch einer anspruchsberechtigten Gemeinde im Rahmen der Verteilung von verlorenen Zuschüssen an Religionsgemeinschaften auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Soweit es hierfür als Nachweis auf die Vorlage des Aufnahmeantrags des Mitglieds und die dokumentierte Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde verweist, die als Unterlagen zu Beweiszwecken ausgewertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 48 ff.), kann diesen Aussagen nach den zuvor gemachten Ausführungen keine Bindungswirkung zukommen.
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Einer ohne Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung muss das Gericht nicht nachgehen (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:231215B2B40.14.0] - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 49).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Zum einen muss es seiner Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde legen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Zum anderen muss seine Überzeugung auf eine hinreichende Tatsachengrundlage, d.h. auf Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse, gestützt sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ; Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 B 43.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:230117B6B43.16.0] - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehören insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiserhebung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme frei zu würdigen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 B 74.09 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 87 Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Er setzt voraus, dass das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung von der rechtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, welche es nach § 144 Abs. 6 VwGO zugrunde zu legen hatte (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11).
  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
    Zum anderen muss seine Überzeugung auf eine hinreichende Tatsachengrundlage, d.h. auf Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse, gestützt sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ; Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 B 43.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:230117B6B43.16.0] - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 07.04.2017 - 6 B 8.17

    Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber; Beitragserhebung

  • BVerwG, 30.05.2017 - 6 B 42.16

    Erneute Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Von dem Verfahren BVerwG 6 B 42.16 wird die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 B 42.17 fortgeführt.

    Der diesbezüglich gestellte Prozesskostenhilfeantrag des Klägers behält das bisherige Aktenzeichen (BVerwG 6 PKH 30.16 ).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 61.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von

    Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 42.17 - wird zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 42.17 - die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 zurückgewiesen.

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